Anfrage zur Beteiligung der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH an der Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat der Stadt Halle
20. Februar 2013
Fraktion
Die HWG mbH ist eine 100%‐ige Tochtergesellschaft der Stadt Halle und einem gemeinnützigen Zweck verpflichtet. Im Gesellschaftsvertrag der HWG § 2 Absatz 1 heißt es dazu: „Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck)“. Im vergangenen Jahr hat die HWG mbH zusammen mit der Fa. Papenburg Hochbau GmbH die Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH (HGWS) mit einer Beteiligung von jeweils 50% gegründet. Der Gesellschaftszweck der HGWS ist sehr weitgehend gefasst. Im Gesellschaftsvertrag HGWS § 2 heißt es:
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung des Wohnungsbestandes in der Stadt Halle (Saale) durch den Erwerb, die Sanierung, den Neubau und die Bewirtschaftung von hochwertigen, überwiegend für Wohnzwecke geeigneten Immobilien, insbesondere aus dem Veräußerungsbestand des Landes Sachsen‐Anhalt und der Stadt Halle (Saale).
(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
Wir fragen:
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Vorlage: V/2013/11467
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat der Stadt Halle
20. Februar 2013
Fraktion
Die HWG mbH ist eine 100%‐ige Tochtergesellschaft der Stadt Halle und einem gemeinnützigen Zweck verpflichtet. Im Gesellschaftsvertrag der HWG § 2 Absatz 1 heißt es dazu: „Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck)“. Im vergangenen Jahr hat die HWG mbH zusammen mit der Fa. Papenburg Hochbau GmbH die Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH (HGWS) mit einer Beteiligung von jeweils 50% gegründet. Der Gesellschaftszweck der HGWS ist sehr weitgehend gefasst. Im Gesellschaftsvertrag HGWS § 2 heißt es:
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung des Wohnungsbestandes in der Stadt Halle (Saale) durch den Erwerb, die Sanierung, den Neubau und die Bewirtschaftung von hochwertigen, überwiegend für Wohnzwecke geeigneten Immobilien, insbesondere aus dem Veräußerungsbestand des Landes Sachsen‐Anhalt und der Stadt Halle (Saale).
(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
Wir fragen:
- Ist dieser Geschäftszweck der HWGS mbH vereinbar mit dem gemeinnützigen Zweck der HWG mbH?
Wir fragen:
- Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Stadt Halle hinsichtlich des gesamten Geschäftsgeschehens der HGWS? Ist der Kommunalaufsicht der Gesellschaftsvertrag der HGWS vorgelegt worden? Wie beurteilt Kommunalaufsicht die unter Frage 6 angeführte Möglichkeit der Umgehung von öffentlichen Ausschreibungen?
Wir fragen:
- Werden dadurch die Gewinne der HWG verringert? Wenn ja: wie wirkt sich dies auf die geplanten Gewinnausschüttungen der HWG mbH an die Stadt Halle aus?
Wir fragen:
- Kommen die Gewinne der HGWS der Stadt Halle zugute? Wenn ja: In welcher Form?
- In welcher Weise werden die HWG bzw. die Stadt Halle an eventuellen Verlusten der HGWS beteiligt?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Pflicht zur Ausschreibung durch die HGWS? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Gefahr, dass sämtliche potentiellen Anbieter für Bauleistungen automatisch aus dem Wettbewerb ferngehalten werden und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung mit Billigung der Stadt Halle käme? Wie beurteilt Kommunalaufsicht die Möglichkeit der Umgehung von öffentlichen Ausschreibungen?
Vorlage: V/2013/11467
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